Anreise & Aufenthalt

Hausordnung

  • Die Anweisungen vom Personal müssen befolgt werden.
  • Zutritt zur HanamiCon ist nur nach Zahlung des Eintrittspreises erlaubt, dieser ist nicht verhandelbar. Das Gebäude darf nur mit einem gültigen Ticket betreten werden. Die Security ist jederzeit berechtigt Ticketkontrollen durchzuführen.
  • Im gesamten Convention-Bereich gilt die Hausordnung. Bei Verstößen hat der Veranstalter das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, anderen Veranstaltungsbesuchern lästig fallen oder die Veranstaltung stören von der Veranstaltung auszuschließen sowie ein Hausverbot auszusprechen. Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr besteht nicht.
  • Auf der HanamiCon gilt das steiermärkische Jugendschutz-Gesetz.
    Jugendliche unter 14 Jahren bis 23 Uhr, ab 16 Jahren ist der Aufenthalt nur bis 01 Uhr erlaubt.
  • Die Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten.
  • Fotografieren von anderen Personen (speziell unerwünschte Fotos wie z.B. Pantyshots etc.) ist nur mit Zustimmung dieser Person erlaubt. Sollte jemand bezüglich solchen Fotos gemeldet werden, wird er von der Security aufgefordert, sein Handy/Kamera/etc. vorzuweisen, um die Anschuldigung zu widerlegen. Sollte dies verweigert werden, steht es der Security bzw. dem Veranstalter frei, ein Hausverbot auszusprechen oder in Extremfällen eine Anzeige zu erstatten.
  • Gemäß dem §1 Abzeichengesetz 1960 iVm. Verbotsgesetz 1947 ist das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Als Abzeichen gelten auch Symbole, Kennzeichen und Embleme. Verboten sind auch solche Symbole, die „auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung“ als Ersatz originaler Symbole gebraucht werden. Damit erstreckt sich das Verbot nicht nur auf offensichtlich verbotene Zeichen wie Hakenkreuze, sondern auch auf solche, die diese nur andeuten oder nachahmen, wie etwa Hakenkreuze mit Auslassungen oder andere entsprechende Zeichen mit sonstigen Ergänzungen. Auch Symbole, die nicht der Ideologie folgen, jedoch ähnlich aufgefasst werden können (z.B. umgekehrte Hakenkreuze in Tokyo Revengers) sind aufgrund der Verwechslungsgefahr auf der HanamiCon nicht erlaubt.
  • Free Hugs Schilder sind auf der HanamiCon bedingt erlaubt. Aufgrund von Covid-19 sowie von „personal boundries“ ist es allerdings nicht erwünscht, andere Besucher zu nötigen, denjenigen zu umarmen. Sollten diesbezüglich Meldungen an den Veranstalter getragen werden, steht es diesem frei, ein Hausverbot auszusprechen. Freiwillige Umarmungen sind ok, aber bitte rennt nicht auf Fremde zu, um sie zu umarmen!
  • Der Verkauf von Waren sowie das Auslegen von Flyern ist ohne Absprache mit dem Veranstalter verboten.
  • Im Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot, wir möchten alle Raucher bitten, das Außengelände zu nutzen.
  • Im Fall von Straftaten auf der HanamiCon hat der Veranstalter das Recht die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten. Schäden aller Art sind untersagt (Einrichtungsgegenstände, Vandalismus, Beschädigung von Wänden & Fenstern, Diebstahlschäden usw.). Falls es dazu kommt muss der Verursacher für die Schäden aufkommen.
  • Drogen sind auf der HanamiCon gem. §1ff Suchtmittelgesetz verboten. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot sowie einer polizeilichen Anzeige.
  • Sollten Besucher oder Presse-Vertreter die HanamiCon absichtlich stören, behindern oder unangemessen auftreten, steht es dem Veranstalter frei, sie von der Veranstaltung zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.
  • Tiere sind auf der HanamiCon verboten. Ausnahmen bezüglich Blindenhunden etc. sind im Vorfeld mit dem Veranstalter abzusprechen.
  • Das mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
  • Mit der Teilnahme an der HanamiCon stimmen die Besucher zu, dass für Werbungszwecke kostenlos Ton- und Bildaufnahmen von ihnen gemacht werden dürfen.
  • Zutritt zu den Abendveranstaltungen ist nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises möglich.   
  • Haftung und Versicherung: Die Versicherung, der vom Händler/Aussteller mitgebrachten Gegenstände gegen Beschädigung, Einbruch, Diebstahl, Feuer- / Wasser- / Transportschäden obliegt ausschließlich der Verantwortung des Händlers/Ausstellers. Jeder Aussteller haftet für Schäden, die Dritten oder dem Veranstalter am Stand entstehen.
  • Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
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