Anreise & Aufenthalt

Waffenregeln

Auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattete Waffen sind:

  •   Sämtliche Waffen die, nach dem österreichischen Waffengesetz, als illegal gelten
    (Schusswaffen, Klapp- o. Springmesser, etc.).
  •   Objekte, die aufgrund ihrer Schärfe, Spitze, etc., zu Verletzungen führen können.
  •   Elektrizität abgebende Geräte (Taser, Viehtreiber, etc.).
  •   Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray, Senfspray, etc.).
  •   Geräte, welche zur Personenabwehr Licht oder Akustik abgeben.
  •   Laserpointer mit einer Stärke von über 1mw.

Teils gestattete Waffen sind:

  •   Waffen aus Metall oder Hartholz (je nach Größe oder Bauart).
  •   Waffen deren Größe mehr als 2m beträgt.
  •   Airsoft Waffen sind nur zulässig wenn sie ohne Munition und Akku/Gas/etc. Geführt werden.

Erlaubte Waffen sind:

  •   Waffen aus Materialien wie Schaumstoff, Styrodur, Balsa- oder Spanholz etc. .
  •   Waffen die eine Länge von mehr als 2m nicht überschreiten und gegen keine der anderen oben genannten Richtlinien verstoßen.
  • Sämtliche Waffen werden beim Betreten der Veranstaltung von einem Mitglied der Security kontrolliert.  Es liegt im Ermessen der Security ob eine bestimmte Waffe auf das Gelände mitgenommen werden darf.  Sollte eine Waffe nicht zugelassen werden kann der Besucher sie bei der Waffenkontrolle abgeben und sie sich beim Verlassen der Veranstaltung wieder holen.  Im Falle von Objekten die die Waffenkontrolle nicht annehmen darf (Schusswaffen, Pyrotechnik der Klassen F3 und F4, etc.) ist, auch wenn der Besucher zu deren Besitz berechtigt ist, der Besucher dennoch des Geländes zu verweisen.  Sollte der Besucher nicht zum Besitz jener Objekte berechtigt sein erfolgt Anzeige.  Selbst wenn eine Waffe zugelassen wird kann ihr Führen jederzeit unterbunden werden, wenn der Besitzer sie durch unsachgemäßes Verhalten zu einer Gefahr für andere macht.

Waffen für Bühnen-Auftritte

  • Sollte eine Waffe nicht zugelassen werden, der Besucher sie aber für einen Bühnen-Auftritt oder ähnliches benötigen, ist dies, in vorheriger Absprache mit der Security (!) möglich, dass er seine Waffe für diesen Zeitraum, im Beisein eines, neben der Bühne postierten, Securitys nutzen darf.
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